Bürgschaften im familiären Bereich

Nicht selten bürgen Ehegatten, Lebenspartner oder auch Kinder für den Kreditnehmer, wenn dieser einen Kredit für private oder geschäftliche Anschaffungen benötigt. Gerät der Kreditnehmer in Zahlungsnot, wird die Bank nunmehr versuchen, den Bürgen in Anspruch zu nehmen. Schwierig wird der Fall dann, wenn der Bürge kein oder nur ein geringes Einkommen hat, das zur Rückzahlung des Kredits herangezogen werden kann. Dabei sieht sich die Bank regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob die Bürgschaft nicht gegen die guten Sitten verstößt.



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