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Bundesrat billigt Pflegereform

Die Modernisierung der Pflegeversicherung passierte am 18.12.2015 den Bundesrat. Sie führt unter anderem einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren ein.
- Das neue Begutachtungsverfahren erfasst alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit
- unabhängig davon, ob diese auf körperlichen, psychischen oder
kognitiven Beeinträchtigungen beruhen.
- Die bisherigen 3 Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich
für die Einstufung ist dabei der Grad der Selbstständigkeit einer
Person.
- Leistungen der Pflegeversicherung richten sich zukünftig allein nach
dem festgestellten Pflegegrad und sollen passender als bisher auf die Versorgungsbedürfnisse
hilfebedürftiger Menschen ausgerichtet werden.
- Das Gesetz stärkt zudem die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen.
So kommt es zu Verbesserungen im Bereich der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
- Zur Finanzierung der Reform erhöhen sich zum Jahresanfang 2017 die
Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 % des Bruttoeinkommens.
- Das Gesetz trat in weiten Teilen bereits im Januar 2016 in Kraft.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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