Aktuelles
Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Referentenentwurf zum Familienentlastungsgesetz
Durch das Familienentlastungsgesetz vom 27.6.2018 will die Bundesregierung
Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen.
Um dies zu erreichen, soll das Kindergeld pro Kind ab 1.7.2019 um 10 €
pro Monat erhöht werden. Es beträgt dann für das erste und zweite
Kind je 204 €, für das dritte Kind 210 € und für jedes weitere
Kind 235 € im Monat. Entsprechend steigt der steuerliche Kinderfreibetrag
(2019: 2.490 € je Elternteil, VZ 2020: 2.586 € je Elternteil). Hinzu
kommt noch ein sog. Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1.320 € je Elternteil
pro Jahr.
Der Grundfreibetrag soll für die Veranlagungszeiträume 2019 von 9.000
€ auf 9.168 € und 2020 auf 9.408 € angehoben werden. Zum Ausgleich
der kalten Progression ist eine Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs
vorgesehen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter