Aktuelles
Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Förderzeitraum für Baukindergeld verlängert
Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat - unter weiteren Voraussetzungen - den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern
und Alleinerziehende. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb
von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende
mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
Das Baukindergeld wird bis zu einer Haushaltseinkommensgrenze von maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind
gewährt. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 €
Baukindergeld je Kind erhalten. Eine Familie mit einem Kind erhält z. B.
einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 €.
Den Antrag auf Baukindergeld konnten diejenigen stellen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung
erhalten haben. Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Antragsteller
vorgegebene Fristen nicht einhalten. Daher wird diese Frist bis zum 31.3.2021
verlängert. Das Baukindergeld kann dann nach Einzug in die neue Immobilie
im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis spätestens zum 31.12.2023 beantragt
werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kfw/baukindergeld.de
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