Aktuelles
Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert
Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden 
  über das Jahresende hinaus bis zum 31.3.2021 verlängert. Der vereinfachte 
  Zugang zu den Grundsicherungssystemen gilt seit März 2020. Danach werden 
  z. B. Wohn- und Heizkosten voll anerkannt. 
Des Weiteren wurde die Vermögensprüfung für 6 Monate ab Bewilligung 
  grundsätzlich ausgesetzt. Selbstständig tätige Leistungsberechtigte 
  erhalten zudem ihre Leistungen nach einem vereinfachten Verfahren.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 
