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Kindergeld bei Ausbildungsplatzsuche und Erkrankung
 
Für ein Kind, das auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist, besteht 
  kein Anspruch auf Kindergeld, wenn es erkrankt ist und das Ende der Erkrankung 
  nicht abgesehen werden kann. Diese Auffassung vertritt der Bundesfinanzhof (BFH) 
  mit Urteil vom 12.11.2020.
Im entschiedenen Fall beantragte der Vater für seinen Sohn Kindergeld, 
  da dieser einen Ausbildungsplatz suche und seine Ausbildungswilligkeit auch 
  bekundet hatte. Der Sohn befand sich wegen langjähriger Erkrankung allerdings 
  in Therapie. Ärzte bescheinigten, dass das Ende der Erkrankung nicht absehbar 
  war. 
Der BFH führte dazu aus, dass bei einem erkrankten Kind nur dann eine 
  Berücksichtigung als Kind, das einen Ausbildungsplatz sucht, in Betracht 
  kommt, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist.
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