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Fortbildungspflicht für Makler

Nach der Zustimmung des Bundesrates vom 22.9.2017 zum Gesetz zur Einführung
einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
sind Makler und Verwalter künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei
Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden. Ebenfalls fortbilden müssen sich
Verwalter von Mietimmobilien.
Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss
wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei
Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.
Durch die Einführung der Fortbildungspflicht wurde der ursprünglich
geplante Sachkundenachweis ersetzt, der vorsah, dass Makler und Verwalter ihre
Kenntnisse vor Industrie- und Handelskammern belegen.
Das Gesetz verpflichtet ferner Immobilienverwalter zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung,
Makler sind hiervon ausgenommen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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