Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts zum 1.1.2002 in Kraft getreten

Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, mit dem wesentliche Änderungen im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches verbunden sind, tritt zum 1.1.2002 in Kraft. Für Schuldverhältnisse, die vor diesem Datum entstanden sind, gilt das bisherige Recht. Neben grundlegenden Änderungen im Verjährungsrecht sowie im Schuldrecht sieht das Gesetz insbesondere die Umsetzung dreier EU-Richtlinien in deutsches Recht vor. Die Neuregelungen sind so umfangreich, dass sie den Inhalt dieses Informationsschreibens sprengen würden. Deshalb soll hier auszugsweise auf entscheidende Themen hingewiesen werden.

Das Schuldrechtsreformgesetz vereint über die o. g. Regelungen hinaus die wichtigsten Verbraucherschutzgesetze (AGB-Gesetz, Haustürwiderrufsgesetz, Fernabsatzgesetz, Verbraucherkreditgesetz und Teilzeitwohnrechtegesetz) im Bürgerlichen Gesetzbuch.

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