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Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Wiedereinführung der Meisterpflicht

Ein von der Koalition vorgelegter Gesetzesentwurf sieht vor, dass in zwölf
derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen künftig wieder die Meisterpflicht
eingeführt werden soll.
Im Einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer,
Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher,
Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter
sowie Orgel- und Harmoniumbauer.
Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht
abgeschafft worden war, mit dem Hintergrund das Handwerk in der seinerzeitigen
wirtschaftlich angespannten Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen
zu geben.
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