Aktuelles
Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte
in der Alten- und ambulanten Krankenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne
bis 1.4.2022 in vier Schritten:
Pflegehilfskräfte
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qualifizierte
Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung) |
Pflegefachkräfte
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ab
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alte BL
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neue BL
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alte BL
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neue BL
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alte BL
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neue BL
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1.5.2020
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11,35 €
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10,85 €
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1.7.2020
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11,60 €
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11,20 €
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1.4.2021
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11,80 €
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11,50 €
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12,50 €
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12,20 €
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1.7.2021
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15,00 €
|
15,00 €
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1.9.2021
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12,00 €
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12,00 €
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12,50 €
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12,50 €
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1.4.2022
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12,55 €
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12,55 €
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13,20 €
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13,20 €
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15,40 €
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15,40 €
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Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage (für 2021 und 2022 jeweils sechs zusätzliche Tage)
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