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Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Familienentlastungspaket für mehr Kindergeld beschlossen

Durch das Familienentlastungsgesetz will die Bundesregierung Familienleistungen
bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen. Um dies
zu erreichen, wird das Kindergeld pro Kind ab 1.7.2019 um 10 € pro
Monat erhöht. Es beträgt dann für das erste und zweite Kind je
204 €, für das dritte Kind 210 € und für jedes weitere Kind
235 € im Monat.
Entsprechend steigt der steuerliche Kinderfreibetrag ab 2019 auf 2.490 €
und im Veranlagungszeitraum 2020 auf 2.586 € je Elternteil. Hinzu kommt
noch ein sog. Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1.320 € je Elternteil
pro Jahr. Insgesamt ergeben sich daraus Kinderfreibeträge für 2019
in Höhe von 7.620 € für 2019 und 7.812 € für 2020.
Beschlossen ist auch die Anhebung des Grundfreibetrags für die Veranlagungszeiträume
2019 von 9.000 € auf 9.168 € und 2020 auf 9.408 €.
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