Aktuelles
Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Keine Abschaffung der A1-Bescheinigungen für Auslandsaufenthalte

Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, jede grenzüberschreitende
Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz beim zuständigen Versicherungsträger
anzuzeigen. Dies bedeutet, dass für jede noch so kurze grenzüberschreitende
Dienstreise ab dem ersten Tag eine A1-Bescheinigung erforderlich ist. Das Entsendeformular
A1 bescheinigt, welches Sozialsystem für Versicherte zuständig ist.
In der Vergangenheit gab es auch Diskussionen, dass Dienst- bzw. Geschäftsreisen
aus dem Anwendungsbereich der Verordnung durch eine klarstellende Ergänzung
noch vor der Europawahl im Mai 2019 herausgenommen werden sollten. Die ursprünglich
erzielte Einigung im Rahmen der Reform der EU-Verordnung zur Abschaffung der
"A1-Bescheinigung" bei Dienstreisen wurde jedoch vom Ausschuss der
ständigen Vertreter des Rats abgelehnt. Insofern bleibt der Status quo
bis auf Weiteres bestehen, dass Geschäftsreisende bei Dienstreisen ins
europäische Ausland weiterhin eine "A1-Bescheinigung" mit sich
führen müssen!
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