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Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
MwSt-Satz für Speisen in Gaststätten auf 7 % gesenkt

Mit Schreiben vom 23.4.2020 teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass es
auch für die Gastronomie Liquiditätshilfe schaffen will. Dafür
hat der Koalitionsausschuss bereits am 22.4.2020 beschlossen die MwSt für
Speisen, die im Restaurant verzehrt werden, auf 7 % (vorher 19 %) zu reduzieren.
Der reduzierte MwSt-Satz galt vorher schon für Speisen, die die Gäste
mitnehmen oder über einen Lieferdienst nach Hause gebracht bekamen. Diese
Regelung gilt zunächst befristet vom 1.7.2020 bis einschließlich
30.6.2021.
Bitte beachten Sie! Von der Reduzierung des MwSt-Satzes sind Getränke
ausgeschlossen. Daher werden z. B. Diskotheken, Bars, Clubs etc., die keine
Speisen anbieten, von dem reduzierten MwSt-Satz nicht profitieren.
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