Aktuelles
Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht
Anhebung des Mindestlohns seit 2021
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Die Mindestlohnkommission empfahl am 1.7.2020 eine gesetzliche Anpassung des Mindestlohns in mehreren Stufen. Daraufhin wurde dieser ab dem 1.1.2021 von 9,35 € brutto auf 9,50 € angehoben. Zum 1.7.2021 erfolgt nunmehr eine weitere Erhöhung auf 9,60 €. Die nächsten Anpassungen erfolgen dann zum 1.1.2022 auf 9,82 €, ab dem 1.7.2022 auf 10,45 € und ab 1.10.2022 auf 12 €.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
über 18 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen
und Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn. Ausgenommen vom Erhalt des Mindestlohns
sind z. B. Auszubildende, ehrenamtlich Tätige oder Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung.
Bitte beachten Sie! Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und
Dauer der täglichen Arbeitszeit von bestimmten Arbeitnehmern spätestens
bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages
aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Das
gilt entsprechend für Entleiher, denen ein Verleiher Arbeitnehmerinnen
oder Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlässt und für geringfügig
Beschäftigte.
Anmerkung: Bei Verträgen mit Minijobbern muss überprüft werden, ob durch den Mindestlohn die Geringfügigkeitsgrenze von (bis 30.9.2022 - 450 €/Monat) 520 € (ab 1.10.2022) überschritten wird.
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