Bibliothek - Themen von A bis Z
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Steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen beschlossen

Mit dem Gesetz zur Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
wird für den Kauf von Neufahrzeugen eine Kaufprämie in Höhe von
4.000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe
von 3.000 € für Plug-In-Hybride - die jeweils zur Hälfte von
der Bundesregierung und von der Industrie finanziert wird - gewährt (siehe
hierzu auch den Beitrag Nr. 2 der Juli-Ausgabe 2016).
Am 16.6.2016 bestätigte die Europäische Kommission, dass der Umweltbonus
beihilferechtlich unbedenklich ist und ohne Einschränkung umgesetzt werden
kann. Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger
können seit dem 2.7.2016 Anträge gestellt werden.
Bitte beachten Sie! Die Anträge können ausschließlich
elektronisch gestellt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) wird das Online-Portal für die Antragstellung rechtzeitig auf der
Internetseite http://www.bafa.de freischalten. Vorher gestellte oder per Post
eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
Die Förderung gilt rückwirkend für Kauf- oder Leasingverträge,
die ab dem 18.5.2016 abgeschlossen wurden und die Bedingungen der Förderrichtlinie
erfüllen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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