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Kostenpflichtige Garantieverträge sinnvoll?

Viele Hersteller geben für ihre Produkte heute eine Garantie. Doch häufig
werden zusätzlich beim Kauf auch noch kostenträchtige Garantieverträge
angeboten. Verbraucher sollten aber immer bedenken: Ihnen stehen in der EU die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte zur Seite. Für mindestens 2 Jahre
ab Erhalt der Ware haftet der Verkäufer, wenn die Ware mangelhaft ist.
Dieses Recht kostet keinen Cent extra. Das bringt die gesetzliche Gewährleistung,
wenn das neu gekaufte Produkt einen Mangel hat.
Typisches Beispiel: Ein Verbraucher hat eine Digitalkamera in Spanien gekauft.
Ein Jahr später funktioniert sie nicht mehr. Der Händler sagt, die
Garantie sei abgelaufen.
Den Verbrauchern steht aber grundsätzlich in der EU, Island und Norwegen
das Gewährleistungsrecht zu. Manche europäischen Länder haben
die Gewährleistungsfrist sogar noch verlängert - 3 Jahre in Schweden,
6 Jahre in Irland und Großbritannien - oder berücksichtigen die durchschnittliche
Lebensdauer des Produkts (Finnland, Niederlande). Verbraucher können deshalb
Reparatur, Austausch oder manchmal sogar Erstattung des Kaufpreises verlangen.
Übrigens sind die Kunden in den ersten 6 Monaten von der Verpflichtung
befreit, dem Verkäufer gegenüber zu beweisen, dass ein Schaden schon
bei der Lieferung vorgelegen hat.
Eine kostenpflichtige Garantie kann sich u. U. aber auch lohnen, wenn z. B.
- die Laufzeit länger ist als die gesetzliche Gewährleistung (mindestens 2 Jahre),
- Verbraucher den Mangel auch nach den ersten 6 Monaten nicht beweisen müssen,
- während der Reparatur ein Ersatzgerät angeboten wird,
- das Reklamationsverfahren reibungslos und einfach ist,
- der Händler oder Hersteller die Rückgabe organisiert und alle entstehenden Kosten trägt, wie für Überprüfung, Reparatur oder Ersatz,
- alle Schäden abgedeckt sind, also auch Wasserschäden, unabsichtliche Bruchschäden oder Oxidation.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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