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Steuerbefreite Vereine müssen auch Steuererklärungen abgeben

In der Regel prüfen die Finanzämter alle 3 Jahre, inwieweit Vereine
und Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen
Zwecken dienen, in der zurückliegenden Zeit die Voraussetzungen für
die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.
Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt
eine Steuererklärung abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits-
bzw. Geschäftsberichte beifügen.
Bitte beachten Sie! Steuererklärungs-Formulare werden nicht mehr
an die Vereine versandt. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch
zu übermitteln. Hierfür ist eine Registrierung über ELSTER erforderlich
(www.elster.de)
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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