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Umgang eines Vaters mit seinem Sohn - Begrenzung auf monatlichen Briefkontakt

Das Umgangsrecht eines Elternteils steht unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Eine Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen jedoch
dann in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des
Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen
Entwicklung abzuwehren. Dabei kommt dem erklärten Willen des Kindes mit
zunehmendem Alter vermehrt Bedeutung zu.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts kamen in ihrem Beschluss vom 25.4.2015
zu der Entscheidung, dass der Umgang des Vaters mit seinem Sohn auf einen monatlichen
Briefkontakt begrenzt werden kann, wenn durch einen intensiveren Kontakt eine
Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist.
In dem Fall aus der Praxis hatte der Sohn bei einer Anhörung vor Gericht
durchgehend und vehement jegliche Umgangskontakte mit seinem Vater abgelehnt.
Durch die Briefe könnte der Vater den Kontakt zu seinem Sohn halten und
dem Kind dadurch sein fortwährendes Interesse an ihm und seinem Wohlergehen
zeigen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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