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Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2016

In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten
und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze
für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.1.2016 wurde die "Düsseldorfer
Tabelle" geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder
werden erhöht. Die Regelsätze betragen nun:
- 335 € für Kinder von 0 - 5 Jahren,
- 384 € für Kinder von 6 - 11 Jahren,
- 450 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und
- 516 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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