Bibliothek - Themen von A bis Z
Auf dieser Seite finden Sie regelmäßig für Sie aufbereitete und aktualisierte Themen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht. Klicken Sie auf den jeweiligen Buchstaben oder nutzen Sie die Suchfunktion. Diese soll es Ihnen erleichtern, Beiträge zu dem gewünschten Thema zu finden.
DSGVO - Meldung von Datenpannen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirft bis heute immer wieder Fragen
auf, wie z. B. welche Datenpannen gemeldet werden müssen.
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hat die Meldung spätestens
72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde durch
die Verantwortlichen zu erfolgen. Ausnahme: Die Panne führt nicht zu einem
Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.
Die Entscheidung darüber, ob eine Datenschutzverletzung meldepflichtig
ist oder nicht, müssen die Verantwortlichen selbst treffen. Ob die von
der Datenpanne Betroffenen auch informiert werden müssen, entscheiden ebenfalls
die Verantwortlichen.
Fallbeispiele bzw. konkrete Situationen hat der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit in einer Entscheidungshilfe im Internet
unter folgendem Link veröffentlicht: https://datenschutz-hamburg.de/pages/hinweise-databreach.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdruckenzurück zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu den Monatsinfos