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Muffiger bzw. modrig-feuchter Geruch im Haus - Sachmangel

Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen
noch nicht üblich waren, begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller
einen Sachmangel. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an,
namentlich darauf, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der
Keller Wohnzwecken diente, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war
und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind.
Ein Sachmangel liegt aber im Allgemeinen vor, wenn bedingt durch die Feuchtigkeit
des Kellers ein muffiger bzw. modrig-feuchter Geruch durch die übrigen
Bereiche des Hauses zieht, der von Besuchern beim Öffnen der Tür sofort
wahrgenommen wird.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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