Bibliothek - Themen von A bis Z
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Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9.7.2020 entschieden,
dass inländische Apotheken ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger
Arzneimittel keine Vorteile in Form von Sachleistungen (z. B. eine Rolle Geschenkpapier,
ein Paar Kuschelsocken oder Gutscheine) versprechen und gewähren dürfen.
Ein Apotheker verstößt gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung,
wenn er seinen Kunden für den Erwerb eines rezeptpflichtigen Arzneimittels
eine Sachzuwendung verspricht und gewährt. Versandapotheken mit Sitz im
EU-Ausland können jedoch im Falle des Versands an Kunden in Deutschland
Rabatte und Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren. Angesichts
des bislang geringen Marktanteils der ausländischen Arzneimittelversender
an der Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ist die Preisbindung
für die inländischen Apotheken weiterhin zumutbar.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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